Berufliche Rehabilitation
Ob Unfall, Verschleißerkrankung oder psychische Leiden – Menschen, die länger als sechs Monate erkranken oder dauerhaft gefährdet sind, können einen Antrag auf Hilfen zur beruflichen Rehabilitation stellen. Diese so genannten „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ gewähren die Rentenversicherung, Arbeitsagentur bzw. das Jobcenter oder die Berufsgenossenschaft auf Grundlage des Sozialgesetzbuches IX.
Was beinhaltet die berufliche Rehabilitation bei reSOURCE?
Die reSOURCE Dresden GmbH bietet verschiedene Möglichkeiten, damit der Wiedereinstieg ins Arbeitsleben möglichst nachhaltig gelingt.
In jedem Fall stehen Sie im Mittelpunkt:
- Wir begleiten Sie in Ihrer Entwicklung neuer beruflicher Perspektiven.
- Wir erarbeiten mit Ihnen gemeinsam Ihre individuelle Bewerbung und Strategien zur Arbeitsplatzsuche.
- Bei Bedarf können Sie von uns auch sozialpädagogische und psychologische Unterstützung für Ihre persönliche Weiterentwicklung erhalten.
- Sie finden geeignete Erprobungs- und Einarbeitungspraktika, um Ihre definierten Ziele zu überprüfen.
Nach einem Beratungsgespräch mit Ihnen wird in Abstimmung mit dem Reha-Träger entschieden, welches Angebot das Richtige für Sie ist. Dabei entscheiden Sie mit, welche Maßnahme bei welchem Träger Sie für sich als geeignet/passend finden.
Wer bewilligt die Leistungen?
Es gibt drei verschiedene Reha-Träger:
1. Träger der gesetzlichen Rentenversicherung
Es wurde im Rahmen eines medizinischen Heilverfahrens eine berufliche Rehabilitation eingeleitet oder mindestens 15 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt. Dazu zählen Pflichtbeiträge, freiwillige Beiträge, Kindererziehungszeiten und Zeiten aus dem Versorgungsausgleich.
2. Träger der gesetzlichen Unfallversicherung / Berufsgenossenschaften
Ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit wurden anerkannt, die die Ausübung des bisherigen Berufs unmöglich machen.
3. Bundesagentur für Arbeit
Die in Punkt 1 und 2 genannten Träger kommen nicht in Frage.
Was müssen Sie tun, um eine berufliche Rehabilitation zu bekommen?
Als erstes müssen Sie einen Antrag auf „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ entweder direkt bei einem Rehabilitationsträger (Reha-Träger) stellen oder bei einer gemeinsamen Servicestelle der Reha-Träger. Diese Beratungsstellen sind in jedem Landkreis eingerichtet, meist bei einer Krankenkasse oder dem Rentenversicherungsträger. Beim EUTB (ergänzende unabhängige Teilhabeberatung) können Sie sich seit 2018 ebenfalls beraten lassen. Alle genannten Service-/Beratungsstellen halten Vordrucke für Anträge bereit. Sie können sie sich hier herunterladen oder einen formlosen Antrag stellen.
Der Reha-Träger entscheidet über die Notwendigkeit und den Umfang der beruflichen Rehabilitation. Unabhängig von der Entscheidung unterstützen wir Sie gern weiter.
Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?
Ihre Erwerbsfähigkeit ist aufgrund körperlicher oder psychischer Einschränkungen erheblich gefährdet oder gemindert. Diese kann durch Rehabilitationsleistungen beispielsweise die schrittweise Wiedereingliederung abgewendet, verbessert oder wiederhergestellt werden.
Erfahrungsberichte
"Mir hat die berufliche Rehabilitation mehr Selbstbewusstsein, mehr Kompetenz und Sicherheit gebracht. Es wurde viel Verständnis für persönliche Befindlichkeiten aufgebracht, bei negativer Stimmungslage wurde ich immer wieder aufgebaut und motiviert. Durch ein Praktikum konnte ich zeigen, was ich kann und wurde am Ende auch eingestellt." K.B.
"Gut war, dass ich im Praktikum ausprobieren konnte, ob ich für die Tätigkeit geeignet bin. Ich wurde bei Rückschlägen motiviert und bei Bewerbungen unterstützt. " A.W.
"Durch die berufliche Rehabilitation habe ich wieder einen Job gefunden, ich habe gelernt wie ich eine passgenaue sehr gute Bewerbung schreibe und die Mitarbeiter von reSOURCE haben mich so lange "gepiesackt", bis ich endlich auch E-Mail-Bewerbungen verschickt habe. Außerdem waren die intensiven Einzelgespräche für mich sehr hilfreich." M.K.